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Verkehrsrecht |
VerkehrsrechtVerkehrsunfälle sind im heutigen Massenverkehr alltäglich. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung können die Betroffenen selbst ihre rechtlichen Interessen im "Ernstfall" meist nicht effektiv vertreten. Geschädigte, die ihre Ansprüche in Eigenregie gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend machen, werden in der Praxis weniger "ernst genommen" als anwaltlich vertretene Anspruchsteller. So kommt es häufig zu erheblichen Verzögerungen oder zu noch größeren Nachteilen bei der Schadensregulierung. Es lohnt sich also, von Anfang an anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Zusätzliche Kosten entstehen für den Geschädigten hierdurch meist nicht, denn der Kfz.- Haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat für Unfallfolgekosten ebenso aufzukommen wie für sonstige unfallbedingte Schäden. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts hat der Geschädigte nur dann selbst zu tragen, wenn er den Verkehrsunfall allein oder doch erheblich (mit-)verschuldet hat. Anwaltlicher Beistand hilft Ihnen also insbesondere dadurch,
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