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Verkehrsrecht

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Versicherungsrecht

Veranlasst durch Reformen und Leistungskürzungen in den sozialen Sicherungssystemen, d. h. insbesondere in den Bereichen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung hat die private Eigenvorsorge des Einzelnen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies wird schon wegen der demographischen Entwicklung auch in Zukunft so bleiben.

Bereits im Jahr 1994 fand zudem eine Reform des gesetzlich geregelten Versicherungsvertragsrechts statt, die zu einer auf dem deutschen Versicherungsmarkt bisher nicht da gewesenen Liberalisierung führte. Im Rahmen versicherungsaufsichtsrechtlicher Vorgaben ist es Versicherungsunternehmen seither möglich, ihre Versicherungsbedingungen ohne Bindung an früher einheitlich vorgegebene Vertragsmuster individuell auszugestalten, meist mit dem Ergebnis, dass noch mehr Risiken als früher üblich ausgeschlossen und dem Versicherungsnehmer zusätzliche so genannte Obliegenheiten auferlegt werden.

Insgesamt haben die obigen Faktoren dazu geführt, dass der einzelne Bürger als Versicherungsnehmer oder Versicherter noch mehr als früher auf die Leistungen, den Service und die Seriösität von privaten Versicherern angewiesen ist.

In der Praxis zeigt sich leider, dass Versicherungskunden im Schadens- bzw. Versicherungsfall aber auch im Rahmen der Verwaltung ihrer Versicherungsverträge nicht immer mit der Unterstützung und dem Service rechnen können, die bzw. den sie von "ihrer" Versicherung eigentlich erwarten und mit dem viele Versicherungsgesellschaften auch werben.

Ein Beispiel ist der Fall eines Versicherungsnehmers (Kunden), dessen Antrag auf Vornahme eines Tarifwechsels in der privaten (Zusatz-)Krankenversicherung wegen einer Wagniserhöhung (hier: Erkrankung) abgelehnt wurde, obwohl letztere ohne Verschulden des Versicherungsnehmers während der Laufzeit des bisherigen Versicherungsvertrages entstanden und somit von Anfang an versichert war.

Der einzelne Betroffene kann seine Rechte als Versicherungskunde in solchen Situationen nur dadurch wahren und durchsetzen, dass er so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt und dadurch Waffengleichheit herstellt.

Tut er dies nicht, muss zum Beispiel im Schadens- oder Versicherungsfall damit gerechnet werden, dass wichtige Fristen versäumt und/ oder keine oder unzureichende bzw. nachteilhafte Angaben gegenüber dem Versicherer gemacht werden. Dies nicht selten mit der Folge, dass der Versicherer juristisch erfolgreich die Erbringung von Versicherungsleistungen verweigern kann.