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Rechtsanwalt Jörg G. Schmidt stellt sich vor

RA J. G. Schmidt, Jahrgang 1968, ist seit 1998 beim Amts- und Landgericht Hamburg sowie seit 2004 auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen.

Bereits während der Ausbildung hat er sich im Bereich des Zivilrechts spezialisiert. Eine Station der praktischen Ausbildung (Referendariat) absolvierte er z. B. beim Amtsnotariat der Stadt Konstanz/ Bodensee.

Nach anfänglicher Mitarbeit in einem Uhlenhorster Anwaltsbüro erfolgte im Jahr 2000 die Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei am jetzigen Standort Hamburg- Harburg.

Unter anderem bedingt durch seinen familiären Hintergrund - der Vater ist seit Jahrzehnten als selbständiger Vertragshändler in der Automobilbranche tätig - hat RA J. G. Schmidt bereits viel praktische Erfahrung mit Sachverhalten "rund um's Auto" sammeln können.

Schließlich ist RA J. G. Schmidt auch ausgebildeter Fachübersetzer (Englisch) und als solcher freiberuflich auf den Fachgebieten Recht und Wirtschaft tätig. Er betreibt das Übersetzungsbüro English-Service Lingus.