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Mietrecht

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Mietrecht

Durch die Mietrechtsreform des Jahres 2001 und die Schuldrechtsrefom des Jahres 2002 haben sich im deutschen Mietrecht, d. h. insbesondere im Wohnungsmietrecht viele Neuerungen und Veränderungen gegenüber der früheren Rechtslage ergeben.

Der Gesetzgeber hat zum Beispiel:

  • die Kündigungsmöglichkeiten des Wohnungsmieters erleichtert,
  • genauere und strengere Regeln für die Abrechnung von Betriebskosten aufgestellt,
  • verschiedene Verjährungsfristen verkürzt, etc.

Die besagten Gesetzesänderungen haben eine Vielzahl von Gerichtsverfahren nach sich gezogen. Allein im Jahre 2004 hat z. B. der Bundesgerichtshof über 100 neue, höchstrichterliche Urteile erlassen, die für die mietrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind.

Sowohl für Mieter als auch für Vermieter von Wohnungen ist es also nicht unbedingt einfacher geworden, den Überblick über die eigenen Rechte und Pflichten zu behalten. Diese Entwicklung ist sicher ein Grund mehr, bei mietrechtlichen Problemen frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

RA Schmidt ist bereits seit Jahren im Bereich des Wohnungsmietrechts tätig und hat sich sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen von Gerichtsverfahren intensiv mit den „alten“ und „neuen“ mietrechtlichen Problemen beschäftigt.