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Gebühren

Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeit ist gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst des zugehörigen Vergütungsverzeichnisses (VV-RVG), soweit nicht im Einzelfall zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt eine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen worden ist.