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Erbrecht

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Erbrecht

Rechtsanwalt Jörg G. Schmidt ist bereits seit einigen Jahren im Bereich des Erbrechts tätig und hat sich zunehmend auf dieses Tätigkeitsgebiet spezialisiert. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und steht Ihnen sowohl in Fragen der erbrechtlichen Vorsorge als auch bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Anlass von Erbfällen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Die Generation, die Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut hat, ist in die Jahre gekommen. Sie hat enorme materielle Werte geschaffen, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf die nächste Generation übergehen werden.

Angesichts dieser Leistungen und Vermögenswerte ist es umso erstaunlicher, dass viele Mitglieder der „Aufbau- Generation“ noch gar keine oder keine angemessene erbrechtliche Vorsorge getroffen haben. Das Problem betrifft sowohl die Inhaber rein privater Vermögen als auch Unternehmer.

Die anwaltliche Praxis zeigt, dass fehlende erbrechtliche Vorsorge gerade dann, wenn ein Nachlass auf eine Gemeinschaft von Erben übergeht, zu einer Situation führen kann, die von dem/ der Verstorbenen sicher nicht gewollt wurde.

Nicht nur jahrelange Gerichtsverfahren, sondern auch erhebliche finanzielle Nachteile durch „Notverkäufe“, sehr hohe Ausgaben für Prozesse und Gutachter bis hin zu steuerlichen Nachteilen sind dann häufig die an sich leicht vermeidbare Folge.

Deshalb sind die vergleichsweise geringen Kosten, die man für eine individuelle und professionelle erbrechtliche Vorsorge aufwendet, sicher eine der besten Investitionen, die man zur Erhaltung des zu vererbenden Vermögens und im Interesse der nachfolgenden Generation tätigen kann.

Rechtsanwalt Jörg G. Schmidt ist Ihnen sowohl bei dieser Vorsorge als auch bei der Abwicklung von Erbfällen gerne behilflich.